SYNTEX RECORDS
 


Syntex Entertainment wurde im Jahr 2000 in Wien von Marcus Swoboda gegründet und hat sich einen unvergesslichen Namen mit legendären Events im elektronischen Bereich geschaffen. Die Vision, Events & Veranstaltungen zu einem unwiederbringlichen Erlebnis „entstehen“ zu lassen, Menschen das Gefühl von Freiheit & Unity durch Musik zu vermitteln und Künstlern den Traum der Verwirklichung zu ermöglichen, hat Syntex niemals von seinem Weg abweichen lassen und bestätigt sich mittlerweile in dem gemessenen, wiederkehrenden Erfolg.

Syntex Entertainment ist gleichzeitig mit dem „Lauf der Zeit“ und dem Wandel der Jugendkultur gewachsen, hat sich jedoch niemals von seiner Linie entfernt - unvergessliche Erlebnisse zu schaffen. Kooperationen mit renommierten Partnerfirmen & Agenturen aus aller Welt, exklusive DJ´ s und Künstler sind, nach immerhin mehreren Jahren erfolgreichem Schaffen, aus Syntex Entertainment hervorgegangen und haben dementsprechend auch den Weg & Erfolg von Syntex Entertainment begleitet und beeinflusst.

Stand am Anfang lediglich das „Eventmanagement“, hat sich mit der Zeit das Portfolio von Syntex Entertainment dementsprechend erweitert. Neue Sparten wurden gefunden, kreative Köpfe und geniale Musiker ins Boot geholt, ein eigenes Labels hervorgebracht - um schließlich, nach Jahren entwicklungsarbeit, eigene Produkte auf den Markt zu bringen. Syntex Entertainment versucht auch nach vielen Jahren im „gleichen“ Geschäft, noch Träume zu finden, Dimensionen zu sprengen und zu erobern. Wir freuen uns genau deshalb, mit Ihnen diese Wege beschreiten zu können und in diesem Sinne auch „Ihren Traum“ wahr werden zu lassen, um einmal mehr unvergesslich in Erinnerung zu bleiben.

Syntex Entertainment gliedert sich mittlerweile in 4 verschiedene Bereiche, welche alle in Erfahrungsjahren, erfolgreich gewachsen sind.

  • Syntex Events
  • Syntex Eventtravel
  • Syntex Records (Techno Label)
  • Syntex Booking

Durch den zusammenschluß aller 4 Bereiche unter Syntex Entertainment, hat Syntex den Spagat zwischen Event-Agentur und „Erlebnis - bereiter“ erfolgreich geschafft. Die einzelnen Bereiche bieten Ihnen einen optimale Abdeckung aller Bedürfnisse im Bereich elektronischer Musik & Eventmanagement, nicht alleine durch das Mitarbeiter Know-How vielmehr noch die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen, welche die flächendeckende Streuung gewährleisten. International zu agieren, um Menschen verschiedenster Länder, verschiedene Event-Kulturen näher zu bringen und musikalische Experimente zu starten, ist nicht umsonst einer der Punkte, warum mit Syntex Entertainment effizient kooperiert werden kann und unser Konzept erfolgreich gemacht haben.

Der Vorteil für Agenturen, DJ´s und Künstler liegt damit auf der Hand. Ebenso bieten wir den veranstaltenden Gruppen die Möglichkeit Ihre Idee mit dem richtigen Künstler zu vereinen und zu einem Erlebnis zu machen bzw. planend und konsultierend zur Seite zu stehen. Gehen Sie den Weg mit uns gemeinsam...

Im Jahr 2012 wurde unter anderem durch den Zusammenschluss mit Alexander Schuster das über 11 Jahre bestehende Einzelunternehmen in eine OG umgewandelt.

 

Dont Drink and Drive (KFV)

THE LEADING EVENTTRAVEL PORTAL FOR EXCLUSIVE TRIPS
| Bus und Flugreisen |

Trinken und Fahren trennen

Es gibt viele vorhersehbare Anlässe, z.B. Einladungen zu Feiern oder Festen, bei denen du Alkohol konsumieren kannst. Du solltest dir schon im Vorhinein Gedanken über Transportmöglichkeiten machen. Bei unvorhergesehenen Trinkanlässen solltest du entweder nichts trinken oder du organisierst dir rechtzeitig eine Mitfahr- gelegenheit.

Auf jeden Fall gilt das Motto: Don't Drink and Drive 

Wenn Ihr vorhabt, Alkohol zu konsumieren - Bitte lasst Euer Auto Zuhause - verzichtet auf den öffentlichen Verkehr und die komplizierte Anreise. Mit uns ist es einfach! Ihr macht Party und wir bringen Euch sicher zu Eurem lieblings Event und wieder nach Hause. Aber auch wir bitten um gemäßigten Alkohol konsum. - Ihr wollt doch was von der Party haben ;)

Wusstest du, dass...

  • seit 1998 in Österreich die 0,5 Promille-Grenze gilt?
  • für Probeführerscheinbesitzer, LKW-Lenker über 7,5t, Bus-Lenker, Traktorfahrer bis 20 Jahre und Moped Lenker bis 20 Jahre die 0,1 Promille-Grenze gilt?
  • bei Verweigerung des Alkomat-Test oder der Blut- abnahme eine Alkoholisierung von 1,6 Promille mit allen rechtlichen Konsequenzen angenommen wird?
  • bei Führerscheinentzug wegen eines Alkoholgehaltes von 1,6 Promille oder mehr ein amtsärztliches Gutach- ten einzuholen ist und eine verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren ist?
  • die Einnahme von Medikamenten Fahruntüchtigkeit bewirken kann und das Lenken von Kraftfahrzeugen dann verboten ist?
  • die Wirkung von Medikamenten durch Alkoholkonsum gesteigert oder reduziert werden kann?

Sagt Nein zu Drogen
Verzichtet bitte auch auf den Konsum von Drogen. Wir wollen „sauber“ feiern! Zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber euren Mitmenschen, euch selbst  und eurer Umwelt. Drogen können eure Gesundheit negativ beeinflussen, außerdem wird verstärkt bei der Zufahrt der jeweiligen Events, dem Einlass und auf dem Gelände der Events kontrolliert. Es gibt keinen risikofreien Drogenkonsum!

Gesetzliche Lage
Die Grafik zeigt auf einen Blick, welche Konsequenzen das Fahren im alkoholisierten Zustand hat.

Ab 0,8 Promille bzw. ab dem 3.Verstoß im Bereich von 0,5‰ bis 0,79‰ gilt jedenfalls: 
Bei einem Unfall droht ein Versicherungsregress bis zu  11.000 Euro und bei einem Unfall mit Personenschaden gerichtliche Strafbarkeit.


Falls es doch einmal passiert...

Informationen zu Nachschulung und zur verkehrspsychologischen Untersuchung erhältst du unter: www.fuehrerscheinweg.at
Informationen zum Verkehrscoaching: www.verkehrscoaching.com

Unser Motto: 
"Whole-in-One-Packages" and " Dont drink and Drive"

Mit Unterstützung vom KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit

 

AGB`s

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Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

 

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Voraussetzung für das Posten eigener Beiträge ist, dass das Mitglied seinen vollständigen und korrekten Vor- und Nachnamen nebst gültiger E-Mail-Adresse in sein »Syntex Entertainment« - Benutzerprofil eingetragen hat oder nach dem Einreichen des Artikels dort einträgt. Mit dem zu seinem Vor- und Nachnamen dort eingetragenen User-Namen wird der eingereichte Beitrag bei Veröffentlichung (öffentlich) gekennzeichnet.


Das Mitglied gibt für alle Beiträge, die von ihm oder ihr zukünftig auf »Syntex Entertainment« eingereicht werden, folgende Erklärungen ab:

Das Mitglied versichert, das die eingereichten Beiträge frei von Rechten Dritter, insbesonders Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sind. Dies gilt für alle eingereichten Beiträge und Bildwerke. Ebenso versichert das Mitglied, dass die eingereichten Beiträge keine jugendgefährdenden Inhalte enthalten.


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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem Newsletter-Versand.

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 Kontakt

Fragen rund um Syntex Entertainment bitte an den Webmaster richten.
 

Rechtswirksamkeit

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen beziehen sich auf Syntex Entertainment.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Gerichtsort ist Wien, Österreich. Es gelten ausschließlich die Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich. Im Falle einer juristischen Konfliktsituation gilt ausschließlich diese deutschsprachige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allg. Nutzerbedingungen / Haftungsausschluss.


Eventtravel Reise AGB`s

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Syntex Eventtravel Reisen 

Inhalt:
1. Vertragspartner
2. Geltungsbereich
3. Road- & Sky-Trips
3.1. Informationen
3.1.1. Preisangaben
3.1.2. Veranstaltungsdaten
3.1.3. Routenplanung
3.1.4. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
3.1.5. Leistung
3.2. Buchung
3.2.1. Allgemein
3.2.2. Online
3.2.3. Vorverkaufsstellen
3.2.4. Kundendaten
3.3. Roadtrip
3.3.1. Abfart
3.3.2. Personen Kontrolle
3.3.3. Verhalten im Bus
3.3.4. Getränke
3.3.5. Pausen
3.3.6. Ankunft am Event
3.3.7. Zugang zum Bus
3.3.8. Reinigung
3.4. Skytrip
3.4.1. Abflug
3.4.2. Flughafenkontrollen
3.4.3. Verhalten am Flug
3.4.4. Transport zum Event
3.5. Allgemeines zu Road- und Sky-Trip
3.5.1. Reisebegleiter
3.5.2. Anfragen bezüglich Unterbringung
4. Zahlung Eventjet
4.1. Zahlungsarten
4.1.2 AGB`s Evenjet
4.5. Übergabe an das Inkasso
5. Storno
5.1. Rücktrittserklärung
5.2. Rückerstattung
5.3. Mindestteilnehmerzahl
5.4. Stornierung durch Syntex
5.5. Stornierung durch Veranstalter
6. Haftung
6.1. Allgemein
6.2. Gesundheitsbeeinträchtigung
6.3. Diebstahl
6.3. Sachschäden
7. Mitwirkungspflicht
7.1. Mitteilung von Mängeln
7.2. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
8. Besondere Bestimmungen
8.1. Rabatte
8.2. Suchtmittel
8.3. Gefährliche Gegenstände
8.4. Höhere Gewalt
8.5. AGBs unserer Partner



1. Vertragspartner
Der Vertrag wird zwischen Syntex Entertainment OG - Syntex Eventtravel, nachfolgend Syntex genannt, und dem Kunden geschlossen.
_______________________________________

2. Geltungsbereich
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Syntex und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Wien beim zuständigen Handelsgericht.

_______________________________________


3. Road- & Sky-Trip

3.1. Informationen

3.1.1. Preisangaben

Alle Preisangaben sind in Euro (€), inklusive Allen Steuern und Abgaben.

Sollte sich bei Syntex ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, oder aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, eine Preiserhöhung mit sich ziehen, behaltet sich Syntex das Recht zur Korrektur vor.

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.

3.1.2. Veranstaltungsdaten

Syntex ist bemüht alle Daten der beworbenen Veranstaltung am aktuellen Stand zu halten.
Da die Veranstalter auch kurzfristig Datum, Uhrzeit, Preise und Lokation ändern, können wir keine Garantie für Richtigkeit und Aktualität der von uns angegebenen Daten gewährleisten.

3.1.3. Routenplanung

Die von uns angeführten Routen, dienen ausschließlich zur Übersicht und sind nicht verbindlich.
Abweichungen der Route und der Zwischenstopps sind jederzeit möglich und haben keinen Einfluss auf die bezahlte Leistung.

3.1.4. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

Syntex hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt Syntex gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.

Auf Anfrage erteilt Syntex nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

3.1.5. Leistung

Syntex ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Veranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.


 

3.2.1. Allgemein

Der Vertrag kommt zwischen dem Buchenden und Syntex dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

Die Buchung kann online oder mündlich, Vorort erfolgen. Mündliche Buchungen sollten von Syntex umgehend schriftlich bestätigt werden.

Syntex hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Geschäftsbedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.

Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber Syntex (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

Bei der Buchung kann Syntex eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers bei Syntex fällig.

Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

3.2.2. Online

Die Online-Bestellung setzt die Registrierung auf unserer Webseite www.eventtravel.co.at voraus.
Die Angaben der Daten, unserer Kunden, unterliegen unseren Datenschutzbestimmungen.
Bestellungen mit fehlenden und / oder unrichtigen Angaben werden nicht angenommen.

3.2.3. Vorverkaufsstellen

Syntex gibt rechtzeitig die Vorverkaufsstellen bekannt.

3.2.4. Kundendaten

Der Kunde ist verpflichtet seine Daten am neuesten Stand zu halten und jegliche Änderungen uns unverzüglich telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben. Weiter hat der Kunde Sorge zu tragen, dass sein Profil stets am aktuellen Stand ist.

3.3. 


 

3.3.1. Abfahrt

Der Kunde hat sich zu dem, bei dem jeweiligen Event vermerkten Zeitpunkt, am Treffpunkt einzufinden. Sollte der Kunde nicht erscheinen oder zu spät erscheinen, findet die Abreise trotzdem pünktlich ohne den Kunden statt (siehe No-show unter 3.5.3.).

Der Kunde benötigt zusätzlich folgende Reisedokumente am Treffpunkt:
- Buchungsbestätigung
- gültiger Reisepaß

ohne diesen kann der Kunde die Reise nicht antreten.

3.3.2. Personen Kontrolle

Syntex behält sich das Recht vor, welchem der Kunde im Zuge der Buchung zustimmt, die Kunden durch die Reisebegleiter, oberflächlich nach Substanzen laut SMG und gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, einschließlich den Inhalt des mitgeführten Gepäcks des Kunden.

Sollte eine verbotene Substanz und/oder ein gefährlicher Gegenstand gefunden werden, ist der Kunde von der Eventreise auszuschließen und der Reisebegleiter verpflichtet, diesen Vorfall unmittelbar dem Büro zu melden.

3.3.3. Verhalten im Bus

Ungebührliches Verhalten ist während der Eventreise unerwünscht, darüber hinaus besteht im Bus Gurtpflicht. Wer sich nicht an dies hält, ist alleinig dafür verantwortlich und muss für allfällige Schäden die dadurch entstehen aufkommen.

3.3.4. Getränke

Getränke, werden von Syntex während der Eventreise, solange der Vorrat reicht, zur Verfügung gestellt.

3.3.5. Pausen

Zusätzlich werden zu den gesetzlichen Lenkerpausen, durch den Reisebegleiter, zusätzliche Pausen eingeplant.

3.3.6. Ankunft am Event

Bei der Ankunft, am Event, gibt der Reisebegleiter weitere Ablaufinformationen, die eingehalten werden müssen. Die Getränke sind im Bus zu lassen, da diese nicht mitgenommen werden dürfen. Weiteres verteilt der Reisebegleiter die Event-Tickets, worauf der Kunde selbst zu achten hat, und entlässt die Kunden.

3.3.7. Zugang zum Bus

Sobald die Kunden entlassen sind, wird der Bus versperrt bzw. muss der Fahrer das Gelände wieder verlassen, und es besteht während dem Event bis zur Abreise keine Möglichkeit mehr in den Bus zu gelangen, sobald die Fahrer das Gelände verlassen haben.

3.3.8. Reinigung

Der Kunde hat bei Verunreinigung des Buses eine Reinigungsgebühr zu entrichten. Dies ist dem Kunden vor Antritt der Reise durch den Reisebegleiter mit zu teilen.

3.4. Skytrip

3.4.1. Abflug

Der Kunde hat sich zu dem, bei dem jeweiligen Event vermerkten Zeitpunkt, am Treffpunkt einzufinden. Sollte der Kunde nicht erscheinen oder zu spät erscheinen, findet die Abreise trotzdem pünktlich ohne den Kunden statt (siehe No-show unter 3.5.3.).

Der Kunde benötigt zusätzlich folgende Reisedokumente am Treffpunkt:
- Buchungsbestätigung
- Reisepaß

ohne diesen kann der Kunde die Reise nicht antreten.

3.4.2. Flughafenkontrollen

Der Kunde haftet alleinig für allfällige Verstöße gegen das SMG und das Mitführen von gefährlicher Gegenstände, und hat Syntex Schad- und Klaglos zu halten.

Bei einem Verstoß, wird der Kunde von der Eventreise ausgeschlossen und dem Flughafenpersonal bzw. der Exekutive überlassen. Der Reisebegleiter hat umgehend das Büro über diesen Vorfall zu informieren.

3.4.3. Verhalten am Flug

Ungebührliches Verhalten ist während der Eventreise unerwünscht, darüber hinaus hat der Kunde, während dem Flug, dem Flugpersonal Folge zu leisten. Wer sich nicht an dies hält, ist alleinig dafür verantwortlich und muss für allfällige Schäden die dadurch Syntex entstehen aufkommen.

3.4.4. Transport zum Event

Die Fahrt vom Flughafen zu dem jeweiligen Event, wird von Syntex organisiert, inklusive der Getränke, solange der Vorrat reicht.

Die Aufteilung der Sitzplätze in den Fahrzeugen, unterliegt dem Reisebegleiter, da je nach Fahrzeug, nur 5-6 Personen Platz haben.

3.5. 


 

3.5.1. Reisebegleiter

Die von Syntex ernannten Reisebegleiter, sind die direkten Ansprech- und Aufsichtspersonen während der Eventreise. Diese sind für den reibungslosen Ablauf verantwortlich und für Syntex im Rahmen ihrer Tätigkeit weisungsbefugt.

Der Kunde hat den Weisungen unserer Reisebegleiter Folge zu leisten.

3.5.2. Anfragen bezüglich Unterbringung

Syntex unterstützt seine Kunden bezüglich der Quartiersuche. Auf Kundenwunsch lassen wir dem Kunden gegebenen Falls die notwendigen Informationen zukommen.

3.5.3. No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100% des Reisepreises zu bezahlen.
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4.


(Fragen)

4.1. Zahlungsarten

4.1.2 AGB`s Eventjet

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es im Online-Ticketshop?
Sie haben die Möglichkeit per Sofortüberweisung, Kreditkarte (Visa,Mastercard) oder Paypal zu zahlen. Sollten Sie über keine dieser Möglichkeiten verfügen, können Sie vielleicht einen Freund oder ein Familienmitglied bitten, die Transaktion für sie zu tätigen. Sollte auch dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte den Veranstalter.

Ist es sicher Tickets online zu bestellen?
Unser Ticketshop verfügt über eine SSL-Verschlüsselung. Bei einer iframe-Integration unseres Ticketshops in die Homepage des Veranstalters ist dies allerdings für den Kunden nicht zu erkennen, da “https“ nicht in der Adresszeile erscheint. Die Sicherheit ist jedoch trozdem gewährt.

  • Mit dem Kauf dieses Tickets stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltung zu.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können beim Veranstalter nachgefragt und gelesen werden.
  • Das E-Ticket ist Eigentum des Veranstalters.
  • Es ist verboten das E-Ticket weiterzuverkaufen, für kommerzielle Ziele zu nutzen, zu ändern oder zu kopieren.
  • Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung vermittelt Eventjet die Zurückgabe der Tickets auf Nachfrage des Veranstalters.
  • Vorverkaufsgebühren und Transaktionskosten werden nicht zurückerstattet.
  • Eventjet übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Ticket die der Käufer zu verantworten hat.
  • Für weitere Fragen oder Informationen können Sie Kontakt aufnehmen mit dem Support

4.5. Übergabe an das Inkasso

Sollte der ausständige Betrag der Mahnung nicht in der oben genannten Frist auf unserem Bankkonto eingelangt, oder in bar beglichen worden sein, werden die Lasten und Kundendaten, dem für uns geeigneten Inkasso Service übergeben.

Die anfallenden Kosten für diesen Aufwand, trägt alleinig der Kunde. Der Kunde hat sich ausschließlich bei weiteren Fragen, Anliegen und Zahlungen mit unserem Inkasso Unternehmen in Verbindung zu setzten.



Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Tel.: 050 1870-1000
Fax: 050 1870-99 1000
oder online: www.ksv.at unter Kontakt

Vereinbahrungen zwischen Syntex und dem Kunden werden ausschließlich über das Inkassoservice getroffen.
Weitere Buchungen für den Kunden sind ausgeschlossen, solange offene Rechnungen Ihm gegenüber bestehen. Daher empfehlen wir, dem Kunden die Zahlungsfristen ein zu halten.
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5. Storno
5.1. Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit Syntex, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung
zu tun.

WICHTIG: Die Bankdaten des Kunden müssen sich auf der Rücktrittserklärung befinden, um den Betrag überweisen zu können.

5.2. Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
- Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.

Syntex ist verpflichtet, dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

5.3. Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Der Kunde ist in allen nicht unter 5.2. genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Roadtrips und alle gebuchte Leistungen (Packages) bei/mit Selbstanreise

bis 31. Tage vor Reiseantritt 10%
ab 30. bis 22. Tage vor Reiseantritt 20%
ab 21. bis 15. Tage vor Reiseantritt 40%
ab 14. bis 8. Tage vor Reiseantritt 60%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises.

Jedoch mindestens den Ticketpreis zum gebuchten Event (Veranstaltungs Ticket).

2. Skytrip

Hier fallen ab der Buchung 100% Stornogebühren an.
Für Hotelunterkünfte, Schiffreisen, Zugreisen und Bus-Eintagsfahrten zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.


 

5.4. Rückerstattung

Sobald die Rücktrittserklärung eingegangen und geprüft ist, wird der bezahlte Betrag, entweder von TicketScript oder von Syntex Eventtravel direkt nach der Veranstaltung retour überwiesen, je nach Poststempel, mit oder ohne Stornogebühren. Grund dafür ist, als erst muss die Abrechung zwischen TicketScript und Syntex Eventtravel erfolgen.
Dann sind wir erst in der Lage das Geld retour zu überweisen, da wir das komplette Geld, selbst erst nach der Veranstaltung von Ticket Script erhalten.

Für die Rückerstattung sind folgende Angaben notwendig:
- Der Name des buchenden Kunden,
- Die Eventreise inklusive Rechnungsnummer, welche zu stornieren ist,
- Bei mehreren Personen, welche Person storniert werden soll,
- Die Bank und das Konto, auf welches wir den Betrag überweisen sollen,
- Die Unterschrift des Kunden

5.5. Mindestteilnehmerzahl

Syntex wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

- bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 3 bis 6 Tagen,
- bis 72 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 1 Tagen.

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühren pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

5.6. Rücktritt durch Syntex

Syntex wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder nach 8.2. und/oder 8.3. verstößt.

In diesen Fällen ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet und berechtigt Syntex ihn von der Reise Auszuschließen.
In jedem Fall ist der Reisebegleiter verpflichtet, umgehend einen derartigen Vorfall an das Büro zu melden.

In diesem Fall hat der Kunde ab diesem Zeitpunkt des Ausschlusses selbst für sich Sorge zutragen ob er die Heimreise, Weiterreise oder eine Alternative auf eigene Kosten antritt.
Im Falle eines Ausschlusses haben diese Personen keinen Anspruch auf bereits bezahlte Leistungen, deren Rückerstattung oder Schadensersatzansprüche gegenüber Syntex.

5.7. Rücktritt wegen Event-Veranstalter

Sollte der Event-Veranstalter sein Event verschieben oder absagen, behält sich Syntex das Recht auch die Eventreise zu verschieben oder zu stornieren.

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6. Haftung

6.1. Allgemein

Syntex haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
Die Haftung von Syntex erstreckt sich auf
- sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. Änderungen der vereinbarten Leistungen und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).

Syntex haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.

Syntex hat dem Kunden mit der Buchungsbestätigung den Veranstaltungswortlaut (Produktname), die Anschrift der Veranstaltungsortes bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet Syntex dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

6.2. Gesundheitsbeeinträchtigung

Der Kunde hat vor Reiseantritt Syntex über eine Gesundheitsbeeinträchtigung zu informieren.

Sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen auf medizinische Hilfe angewiesen sein oder regelmäßig Medikamente zu sich nehmen müssen, hat er dies vor Antritt der Reise bekannt zugeben in welchem Ausmaß er dadurch beeinträchtigt ist.

Da wir international unterwegs sind, ist es auch wichtig zu wissen ob die Medikamente unter das Suchtmittelgesetz fallen bzw. Rezeptpflichtig sind und ob für diese Begleitschreiben für Ein- / Ausfuhr oder deren Einnahme in den unterschiedlichen Ländern erforderlich sind.

Wir empfehlen den Kunden, uns auch die Medikamente, die Dosierung und wo er die Medikamente aufbewahrt bekannt zu geben um gegebenen Falls rasch reagieren zu können. Darüber hinaus ist es auch wichtig wer in akuten Fällen zu informieren ist. Hat der Kunde eine gesundheitliche Beeinträchtigung und gibt uns dies nicht bekannt, kann der Kunde keine Ansprüche aus welchem Grund auch immer gegen Syntex geltend machen.

Darüber hinaus ist Syntex Schad und Klaglos zuhalten, sofern Syntex keine grobe Fahrlässigkeit trifft.

6.3. Diebstahl

Für mitgenommene Gegenstände wird vor und im Bus als auch am Event bei Diebstahl keine Haftung übernommen.

6.4. Sachschäden

Soweit Syntex für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Syntex keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren
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7. Mitwirkungspflicht

7.1. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von Syntex mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung, kann ihm als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern kann.

7.2. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern.

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 1 Jahr geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Es empfiehlt sich im Interesse des Kunden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei Syntex geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

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8. Besondere Bestimmungen


 

8.1. Rabatte

Eine Gruppenbuchung von mind. 10 Personen erhält 5% Rabatt auf den jeweiligen Roadtrip.
Weitere Rabatte, werden individuell bei den Veranstaltungen berücksichtigt, und müssen separat auf der Bestellung und der Rechnung ausgewiesen sein.

Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewähr einer Preisreduktion/Rabatt ist ausgeschlossen.

8.2. Suchtmittel

Der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Weitergabe oder Verkauf und/oder Einnahme von Suchtmitteln (Drogen) laut dem gültigen Suchtmittelgesetz (SMG), ist ohne gültiger Erlaubnis, verboten. Daher behält sich Syntex vor, Personen oder Gruppen vor, während und nach einer Eventreise bei einem Verstoß gegen das SMG auszuschließen.

Wird während einer Eventreise Drogenmissbrauch gemeldet, ist der zuständige Reisebegleiter dafür verantwortlich, dies unverzüglich zu klären und an das Büro zu melden. Wird eine Person oder Gruppe durch das Syntex - Personal bei Drogenmissbrauch erwischt, ist der Reisebegleiter berechtigt, diese Person/en von der Eventreise auszuschließen, sei es

- vor Antritt der Fahrt/Flug,
- während der Fahrt/Flug
- oder auf den Sammelplätzen der Fahrt/Flug.

In jedem Fall ist der Reisebegleiter verpflichtet, umgehend einen derartigen Vorfall an das Büro zu melden.
In diesem Fall hat der Kunde ab diesem Zeitpunkt des Ausschlusses selbst für sich Sorge zutragen ob er die Heimreise, Weiterreise oder eine Alternative auf eigene Kosten antritt. Im Falle eines Ausschlusses haben diese Personen keinen Anspruch auf bereits bezahlte Leistungen, deren Rückerstattung oder Schadensersatzansprüche gegenüber Syntex.

8.3. Gefährliche Gegenstände

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und/oder Waffen gemäß dem Waffengesetz, ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Reisebegleiter angewiesen den/die Kunden von der Eventreise auszuschließen und umgehend das Büro zu informieren.

Der Kunde verliert jeglichen Anspruch auf Leistung und Schadenersatzes gegenüber Syntex. Der Kunde ist Syntex verpflichtet für entstandenen Schaden aufzukommen.

8.4. Höhere Gewalt

Syntex übernimmt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, keine Haftung. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, Baustellen mit oder ohne Umleitungen, Verkehrstaus, usw.


 

8.5. AGBs unserer Partner

Zu unseren AGBs sind weiteres die AGB unserer Partner/Veranstalter in deren Tätigkeitsbereich gültig.

Roadtrip: Transport Blaguss Reisen Gmbh AGB
Skytrip: Transport AGBs der jeweiligen Airline/Fluglinie AGB
Transport Luxury-Fahrservice AGB

Event:
Veranstalter b2s AGB
Veranstalter q-dance AGB
Veranstalter udc AGB
Veranstalter id&t AGB
Veranstalter I-motion AGB
Veranstalter Art Of Dance AGB


Impressum:

Zuständig für Vermarktung, Verwaltung, Organisation und Abwicklung.

Syntex Eventtravel
Steigenteschgasse 94b/1
1220 Vienna, Austria

 

Presseabteilung & Mitteilungen

Pressemitteilungen (Pressetext Archiv)

 

Hier finden Sie Informationen über Presse-Akkreditierungen für Veranstaltungen der Syntex Entertainment OG.

Bei sämtlichen Veranstaltungen der Syntex Entertainment OG benötigen Sie als Medienvertreter eine dementsprechende Akkreditierung.
Das Presse-Akkreditierungsansuchen muss spätestens drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung bei Syntex Entertainment OG einlangen.
Mailen Sie bitte Ihr Ansuchen an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder faxen Sie dieses an +43 1 264 71 91.
Bei Bekanntgabe aller Daten wird Ihre Akkreditierung am Veranstaltungstag am jeweiligen Ticketschalter für Sie hinterlegt.

Wir weisen darauf hin, dass bei Missbrauch der Akkreditierung bzw. bei Nichteinhaltung unserer Anwendungsrichtlinien der sofortige Entzug der Akkreditierung erfolgt. Weitere Schritte, wie die künftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen, sind in diesem Falle möglich.


Das Presse-Akkreditierungsansuchen laden Sie bitte nachfolgend herunter.
Presse-Akkreditierungsansuchen (pdf) - Download

 
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